Offener Brief an die Bundesregierung: Reformvorschlag für das Ehegattensplitting

Deutschland steht vor der Aufgabe, sein Steuer- und Transfersystem an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Realitäten anzupassen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch eine Reform des Ehegattensplittings. Ehe und Familie stehen zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Die Ehe ist eine rechtlich verbindliche Verantwortungsgemeinschaft, in der Partner füreinander einstehen. Dieser Grundsatz muss auch künftig steuerlich anerkannt bleiben. Zugleich ist aber offensichtlich, dass das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form nicht mehr in jeder Hinsicht zeitgemäß ist.

Das geltende System begünstigt besonders stark Ehepaare mit hohen Einkommensunterschieden zwischen den Partnern. Davon profitieren vor allem Haushalte, in denen ein Partner sehr gut verdient und der andere nur wenig oder gar nicht erwerbstätig ist. Damit setzt das Steuerrecht Anreize, die die zusätzliche Erwerbsarbeit des zweiten Partners wenig attraktiv machen. In der Praxis betrifft dies überwiegend Frauen. Das ist nicht nur eine Frage der Gleichstellung. Es ist auch eine Frage wirtschaftlicher Notwendigkeit. Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels vor einem wachsenden Arbeits- und Fachkräftemangel. Wir können es uns nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen. Wer möchte, dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten, muss dafür sorgen, dass sich zusätzliche Arbeit auch im Nettoeinkommen spürbar lohnt.

Hinzu kommt: Häufig sind Kinder der eigentliche Grund, weshalb Paare ihre Erwerbs- und Familienarbeit aufeinander abstimmen und ein Partner beruflich zeitweise zurücktritt. Das heutige Ehegattensplitting knüpft jedoch nicht an Kinder an. Es gewährt den Splittingvorteil unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben. Alleinerziehende profitieren davon gar nicht. Das ist familienpolitisch nicht zielgenau.

Wir schlagen deshalb eine Reform vor, die drei Ziele miteinander verbindet: die steuerliche Anerkennung der Ehe, eine gezieltere Förderung von Familien mit Kindern und bessere Erwerbsanreize für Zweitverdienende.

Konkret sollte das heutige Vollsplitting in ein begrenztes Realsplitting für Ehepartner überführt werden. Der höherverdienende Ehepartner könnte künftig einen Übertragungsbetrag bis zur Höhe des geltenden Betrags für Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen, der beim Zweitverdiener steuerpflichtig anfallen würde. Damit bliebe die eheliche Unterhaltspflicht anerkannt. Zugleich würde der bisher unbegrenzte Vorteil bei sehr ungleichen Einkommen begrenzt.

Die dadurch entstehenden steuerlichen Mehreinnahmen sollten vollständig an Familien zurückgegeben werden: durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. So würde die Förderung dorthin verlagert, wo Verantwortung für Kinder tatsächlich getragen wird — unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind, unverheiratet zusammenleben oder ein Kind allein erziehen. Das angehängte Dokument führt den Reformvorschlag basierend auf Simulationsrechnungen genauer aus.

Eine solche Reform wäre kein Angriff auf Ehe und Familie. Im Gegenteil: Sie würde den Schutz der Ehe auf ihren Kern zurückführen und Familien mit Kindern gezielter stärken. Sie würde zugleich eine bestehende Gerechtigkeitslücke schließen, weil die stärksten Vorteile des heutigen Systems nicht länger vor allem Haushalten mit hohen Einkommen und großen Einkommensunterschieden zugutekämen.

Wir sind überzeugt: Eine solche Reform kann politisch mehrheitsfähig sein. Sie nimmt das berechtigte Anliegen ernst, die Ehe als Verantwortungsgemeinschaft zu schützen. Sie entspricht zugleich dem Anliegen, öffentliche Mittel gerechter und familienpolitisch wirksamer einzusetzen. Und sie stärkt die Erwerbsanreize in einer Zeit, in der Deutschland dringend mehr Arbeitskräfte braucht.

Für bestehende Ehen, insbesondere für langjährig verheiratete Paare, könnte ein angemessener Übergang vorgesehen werden. Viele Paare haben ihre Lebensentscheidungen im Vertrauen auf das geltende Recht getroffen. Ein gestaffelter Bestandsschutz kann dieses Vertrauen respektieren, ohne den Reformkern aufzugeben.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Vizekanzler, wir bitten Sie daher, eine Reform des Ehegattensplittings auf die politische Tagesordnung zu setzen. Es geht nicht um einen Kulturkampf über Lebensmodelle. Es geht um ein modernes, gerechtes und familienfreundliches Steuerrecht.

Hier geht es zum detaillierten Konzept unseres Reformvorschlags →

Alexandra Seifert